Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn, dem Grundstückseigentümer oder Unternehmer auf der einen Seite und der staatlichen Behörde auf der anderen Seite.

Haben Sie Probleme mit der Baubehörde, um für Ihr Bauvorhaben eine Genehmigung zu erhalten? Will Ihr Nachbar Ihnen Steine in den Weg legen?

Wir begleiten Sie vom Bauantrag an über die Anhörung bis zum Widerspruchs- oder Klageverfahren im Baugenehmigungsverfahren. Auch bei nachbarbezogenen Rechtsproblemen sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir decken den gesamten Bereich des öffentlichen Baurechts ab.

Wir vertreten Sie im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren in ganz Deutschland.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen
  • Prüfung und Anfechtung von Satzungen (Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung, Sanierungssatzung, etc.)
  • Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
  • Nutzungsänderungen
  • Nutzungsänderungen zum Betrieb einer Spielhalle
  • Abstandsflächen
  • Baulasten
  • Beseitigungsanordnungen
  • Baueinstellungsverfahren
  • Brandschutz
  • Denkmalschutz
  • Straßen- und Wegegesetz
  • Schwarzbau, Baustopp
  • Umweltrecht
  • Verwaltungsrecht