Architekten- und Ingenieurrecht

Das Architekten- und Ingenieurrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekten und am Bau beteiligten Ingenieuren. Wesentlich geregelt werden die Vergütungsfragen in der HOAI, dem sog. zwingenden Preisrecht für Architekten und Ingenieure.

Probleme für den Architekten bereiten immer wieder die korrekte Rechnungsstellung nach den Grundsätzen der HOAI, Umfang der Rechte und Pflichten gegenüber dem Bauherrn, Haftungsfragen des Architekten, aber auch das Urheberrecht sowie Rechtsstreitigkeiten mit dem Haftpflichtversicherer spielen eine Rolle.

Wir vertreten Architekten und Ingenieure als auch Bauherren, baubegleitend beratend als auch vor Gericht in Klage- und Beweissicherungsverfahren.

Für Architekten und Ingenieure:

Will Ihr Vertragspartner / Bauherr Ihre Rechnung nicht zahlen? Will er unterhalb der HOAI bleiben?
Sollen Sie für die Fehler der Handwerker haften?
Weigert sich Ihr Vertragspartner Ihre Leistung abzunehmen?
Wurde Ihr geplantes Haus plötzlich mit einem anderen Architekten umgesetzt?

Für Bauherren:

Hat Ihr Architekt Sie falsch beraten oder gar falsch geplant? Lässt sich Ihr Architekt nicht auf der Baustelle blicken? Hat er Mängel von Handwerkern übersehen, die er bei ordentlicher Bauüberwachung hätte erkennen müssen?

Unser Leistungsspektrum im Architekten- und Ingenieurrecht umfasst:

  • Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Honoraransprüchen
  • Haftung des Architekten und Ingenieurs
  • Kündigung
  • Mängelrechte
  • Planungs- und Überwachungsfehler