Französisches Recht

Wir beraten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr, somit deutsche Firmen und Privatpersonen mit Problemen in Frankreich und französische Firmen und Privatpersonen im deutschen Recht.

Dank unserer Spezialisierung im französischen Immobilienrecht, der jahrelangen Erfahrung im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr und aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit unseren französischen Kollegen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Fall.

Unser Leistungsspektrum im französischen Recht ist:

  • Französisches Immobilienrecht
  • Französisches Baurecht
  • Französisches Mietrecht
  • Französisches Verkehrsrecht
  • Firmengründung in Frankreich
  • Firmenlöschung in Frankreich
  • Zwangsvollstreckung in Frankreich
  • Forderungseinzug
  • Vertragsrecht
  • etc.